Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 UVPG über die Planfeststellung für die Änderung der B 102 zwischen Brandenburg an der Havel und Premnitz, hier auf rund 5,3 km vom Ortsausgang Brandenburg an der Havel bis Fohrde, einschließlich landschaftspflegerischer Maßnahmen, in dem Ortsteil Fohrde der dem Amt Beetzsee angehörenden Stadt Havelsee im Landkreis Potsdam-Mittelmark, in der Stadt Brandenburg an der Havel und in der Stadt Rathenow im Landkreis Havelland
Zeitraum der Veröffentlichung
vom 06.08.2025 bis einschließlich 19.08.2025
Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung
Der Planfeststellungsbeschluss des Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) liegt im o.g. Zeitraum im Amt Beetzsee zu folgenden Zeiten Montag 7.00 Uhr – 12.00 Uhr, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich können der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen auf der Internetstartseite des LBV unter der Überschrift „Weitere Aufgaben, Projekte und Themen“ unter folgenden LInk eingesehen werden (§ 27a VwVfG).
Bauamt
Chausseestraße 33 b
14778 Beetzsee
Dienstag 7.00 Uhr – 18.00 Uhr,
Mittwoch 7.00 Uhr – 12.00 Uhr,
Donnerstag 7.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr,
Freitag 7.00 Uhr – 12.00 Uhr
https://lbv.brandenburg.de/offentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen-31455.html
Kontakt / Ansprechpartner
Frau Haase
Sachbearbeiterin Bauamt
Tel.: 03381 7999-23
Fax: 03381 7999-30
c.haase@amt-beetzsee.de
Hinweise
Die Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses lautet:
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Klage beim
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin
Hardenbergstraße 31
10623 Berlin
erhoben werden.
Vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg müssen sich die Beteiligten, außer im Prozess-kostenhilfeverfahren, durch Prozessbevollmächtigte vertreten lassen.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss nach § 80 Absatz 5 Satz 1 VwGO kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin gestellt und begründet werden.