Öffentliche Auslegungen
Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Dazu werden die Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zur Entwurfsplanung vorgebracht werden. Die Internetseite, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Bitte beachten Sie dazu die Ankündigungen im Internet und im Amtsblatt des Amtes Beetzsee.
Die entsprechenden Informationen finden Sie während der Veröffentlichungsfrist jeweils planbezogen in untenstehender Aufstellung.
Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung stehen auch über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter bauleitplanung.brandenburg.de zur Verfügung.
Aktuelle Auslegungen
- Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Wohnbebauung nördlich der Wohnanlage Am Mühlenberg Briest" in der Fassung vom 8. April 2025 der Stadt Havelsee gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Havelsee für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Wohnbebauung nördlich der Wohnanlage Am Mühlenberg Briest" in der Fassung vom 8. April 2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan "Altes Gutshaus Briest und Ferienhausgebiet am Gemeindewald" in der Fassung vom 28. März 2025 der Stadt Havelsee gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Havelsee für den Bereich des Bebauungsplans "Altes Gutshaus Briest und Ferienhausgebiet am Gemeindewald" in der Fassung vom 28. März 2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Erneute Öffentliche Beteiligung zum Entwurf vom Bebauungsplan "Solarpark Fohrde I" der Stadt Havelsee nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB
- Erneute öffentliche Beteiligung zum Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans Sonderbaufläche "Solarpark Fohrde I" der Stadt Havelsee nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB
- Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 UVPG über die Planfeststellung für die Änderung der B 102 zwischen Brandenburg an der Havel und Premnitz, hier auf rund 5,3 km vom Ortsausgang Brandenburg an der Havel bis Fohrde, einschließlich landschaftspflegerischer Maßnahmen, in dem Ortsteil Fohrde der dem Amt Beetzsee angehörenden Stadt Havelsee im Landkreis Potsdam-Mittelmark, in der Stadt Brandenburg an der Havel und in der Stadt Rathenow im Landkreis Havelland