Öffentliche Auslegungen
Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Dazu werden die Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zur Entwurfsplanung vorgebracht werden. Die Internetseite, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Bitte beachten Sie dazu die Ankündigungen im Internet und im Amtsblatt des Amtes Beetzsee.
Die entsprechenden Informationen finden Sie während der Veröffentlichungsfrist jeweils planbezogen in untenstehender Aufstellung.
Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung stehen auch über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB unter bauleitplanung.brandenburg.de zur Verfügung.
Aktuelle Auslegungen
- Erneute Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans "Solarpark Fohrde I" in der Fassung vom 12. August 2024 der Stadt Havelsee nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB
- Erneute Öffentliche Auslegung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans Sonderbaufläche "Solarpark Fohrde I" in der Fassung vom 12. August 2024 der Stadt Havelsee nach § 3 Absatz 2 BauGB und § 4a Abs. 3 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplans "Solarpark südlich der Kolonie Tieckow" in der Fassung vom April 2024 der Stadt Havelsee gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Solarpark nördlich des Fohrder Bergs" in der Fassung vom April 2024 der Stadt Havelsee gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Havelsee „Gebiete für Solarenergienutzung bei Fohrde und Tieckow“ bestehend aus den Teilgeltungsbereichen „Solarpark nördlich des Fohrder Bergs“ und „Solarpark südlich der Kolonie Tieckow“ in der Fassung vom April 2024