Öffentliche Auslegung gemäß § 47d Absatz 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) des Lärmaktionsplans (4. Stufe) der Stadt Havelsee
Zeitraum der öffentlichen Auslegung
vom 05.05.2025 bis einschließlich 25.05.2025
Ort der öffentlichen Auslegung
Der Entwurf des o.g. Lärmaktionsplans der Stadt Havelsee liegt im o.g. Zeitraum im Amt Beetzsee zu folgenden Zeiten Montag 7.00 Uhr – 12.00 Uhr, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Bauamt
Chausseestraße 33 b
14778 Beetzsee
Dienstag 7.00 Uhr – 18.00 Uhr,
Mittwoch 7.00 Uhr – 12.00 Uhr,
Donnerstag 7.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr,
Freitag 7.00 Uhr – 12.00 Uhr
Kontakt / Ansprechpartner
Frau Haase
Sachbearbeiterin Bauamt
Tel.: 03381 7999-23
Fax: 03381 7999-30
c.haase@amt-beetzsee.de
Hinweise
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese müssen spätestens bis zum 25.05.2025 auf dem Postweg im Amt Beetzsee, Chausseestraße 33b, 14778 Beetzsee oder per Fax unter 03381 7999-40 oder per E-Mail unter der Adresse bauamt@amt-beetzee.de eingegangen sein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den o.g. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Öffentliche Bekanntmachung
Downloads (PDF)
Berichterstattung [0,7 MB]Bericht Karten [0,1 MB]
Lärmkarte [1,8 MB]
Lärmkarte - Nacht [1,8 MB]
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