Öffentliche Auslegungen

Im Zuge der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Öffentlichkeit am Verfahren zu beteiligen. Dazu sind die Entwürfe der Bauleitpläne gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Entwürfen der Bauleitpläne abgegeben werden. Ort und Dauer der Auslegung werden ortsüblich bekanntgeben. Bitte beachten Sie dazu die Ankündigungen im Amtsblatt des Amtes Beetzsee.

Zusätzlich sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen gemäß § 4a Absatz 4 BauGB in das Internet einzustellen. Die entsprechenden Informationen finden Sie jeweils planbezogen in der unten stehenden Aufstellung.

Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung stehen auch über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter bauleitplanung.brandenburg.de zur Verfügung.


Aktuelle Auslegungen

Derzeit liegen keine aktuellen Auslegungen vor.